Rund um die Uhr für Sie im Einsatz
Unser Entstörungsdienst - 0800 2247855
Die sichere und zuverlässige Versorgung mit Energie ist eines unserer wichtigsten Ziele. Selbstverständlich sind wir auch bei Störungen oder im Notfall für Sie da. Unser Entstörungsdienst ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für Ihre Sicherheit im Einsatz und kümmert sich rund um die Uhr um Ihre Störungsmeldung. Sie erreichen uns jederzeit unter der Rufnummer 0800 224 7855
Vorgehen bei Gasgeruch
Gasgeruch – so verhalten Sie sich richtig.
Von Natur aus ist Erdgas geruchlos. Deshalb wird ihm ein spezieller, unverwechselbarer Duftstoff beigemischt, damit auch kleinste Gasmengen sofort bemerkt werden. Weitere Informationen zur Odorierung des Erdgases haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sobald Sie diesen Geruch wahrnehmen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Schadenfälle
Netzbetreiber sind verpflichtet, eine zuverlässige und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Dennoch können in seltenen Fällen Schäden auftreten. Diese können unterschiedliche Ursachen haben, wie Schalthandlungen, defekte Betriebsmittel oder Schäden durch Dritte. Hier erfahren Sie, wie die Haftung in diesen Fällen geregelt ist.
Schalthandlungen sind notwendige Maßnahmen, um das Stromnetz zu betreiben, zu warten oder bei Störungen wiederherzustellen. Dabei kann es in seltenen Fällen zu Schäden kommen.
Soweit es den Umständen nach möglich ist, erhalten Sie vor der Schaltung eine Information zu Zeitpunkt und Dauer der Schaltung. Im Falle einer geplanten Schaltung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit einigen Tagen Vorlauf. Im Falle einer Störung kann eine kurzfristige Schaltung erforderlich sein – hier kann nicht in jedem Fall eine Vorab-Information garantiert werden.
Um Schäden an empfindlichen Geräten wie z. B. Computern, Fernsehern und Geräte mit Netzteil zu vermeiden, ist es empfehlenswert, diese während der Unterbrechung vom Netz zu nehmen. Um sicher zu sein, dass alle empfindlichen Geräte in Ihrem Haushalt vom Netz getrennt sind, empfiehlt sich die Betätigung des Hauptschalter („FI-Schalter“) für die Dauer der Unterbrechung.
Defekte Betriebsmittel, wie Transformatoren, Kabel oder Schaltanlagen, können ebenfalls Schäden verursachen. Netzbetreiber sind verpflichtet, die Betriebsmittel regelmäßig zu warten und Instand zu halten. Dieser Verpflichtung kommen wir durch turnus- und zustandsorientierte Maßnahmen nach.
Für Schäden, die durch den Ausfall von Betriebsmitteln im Netz entstehen, ist der Netzbetreiber nur im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlungen, also bei Unterlassung der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik üblichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, schadenersatzpflichtig (§ 823 BGB).
Schäden können auch durch Dritte verursacht werden. Dritte können zum Beispiel Bauunternehmen, Privatpersonen oder andere externe Parteien sein. Es gilt das „Verursacherprinzip“: Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Dies bedeutet, dass Dritte, die durch ihr Verhalten Schäden am Netz verursachen, auch für die Folgen verantwortlich sind.
Häufig sind Schäden an elektrischen Geräten versichert. Infrage kommt etwa eine Regulierung durch Haftpflichtversicherungen von Dritten oder Sachversicherungen wie der eigenen Hausratversicherung. Im Falle eines Schadens stellen wir gerne eine Bestätigung über einen Fehler im Netz oder eine Schaltung aus.