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Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, hat die Digitalisierung auch Einzug in die Energiewirtschaft erhalten. Hierdurch werden unsere Kunden viele spannende Veränderungen und Möglichkeiten erfahren sowie in den kommenden Jahren von den technischen Neuerungen der netzplus profitieren können. Das im GDEW enthaltene Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass die alten Stromzähler sukzessive durch intelligente Messtechnik ersetzt werden. Bis 2032 sollen bundesweit schrittweise alle analogen Zähler durch moderne digitale Geräte ersetzt werden.

Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mM) und das „intelligente Messsystem“ (iM). Beide Smart Meter-Typen ermöglichen eine genauere Analyse der Verbrauchsdaten, als die alten, analogen Zähler.

„Intelligente Messsysteme“ verfügen – im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen - über eine Kommunikationseinheit (SmartMeterGateway). Diese übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den zuständigen Energieversorger. Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, gelten für Smart Meter höchste Sicherheitsstandards.

Welcher Smart Meter-Typ eingebaut wird, hängt von Ihrem Strom-Jahresverbrauch ab. Die meisten Haushalte werden in Zukunft eine „moderne Messeinrichtung“ bekommen, mit der sich wenig ändert. Gewerbebetriebe und Erzeuger bekommen i.d.R. ein intelligentes Messsystem.

Prozesse im Messstellenbetrieb

Turnuswechsel

Befundprüfung

Inbetriebnahme PV

Neuanlage

Turnuswechsel

Nachfolgend erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Turnuswechsel von Zählern, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, des Ablaufs und der Vorteile für Verbraucher.

Was ist der Turnuswechsel von Zählern?

Der Turnuswechsel von Zählern bezeichnet den regelmäßigen Austausch von Strom-, Gas- Wasser- und Wärmemengenzählern nach festgelegten Zeitintervallen. Diese Maßnahme gewährleistet die Genauigkeit der Zähler und die Zuverlässigkeit der Energieerfassung. Der Turnuswechsel erfolgt sowohl bei mechanischen als auch bei modernen und intelligenten Zählern.

Rechtliche Grundlagen

Der Turnuswechsel von Zählern ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt verschiedenen gesetzlichen und normativen Regelungen:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG)

    Das MessEG regelt die Anforderungen an Messgeräte und die Durchführung der Eichung. Es legt fest, dass Messgeräte regelmäßig geeicht werden müssen, um die Messgenauigkeit sicherzustellen.

  • Mess- und Eichverordnung (MessEV)

    Die MessEV ergänzt das MessEG und gibt detaillierte Vorschriften für die Eichung und den Einsatz von Messgeräten. Hier sind auch die Fristen für den Zählerwechsel festgelegt.

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Das EnWG stellt sicher, dass der Netzbetreiber eine zuverlässige und effiziente Energieversorgung gewährleistet. Der regelmäßige Zählerwechsel trägt dazu bei, die Qualität der Messung und die Abrechnung zu gewährleisten.

  • Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Normen im Bereich der Energieversorgung und stellt sicher, dass der Turnuswechsel von Zählern ordnungsgemäß durchgeführt wird.

  • Messstellenbetriebsgesetz  (MsbG):

    Das MsbG regelt die Pflichten und Verantwortlichkeiten rund um den Messstellenbetrieb und schreibt unter anderem den Einbau moderner Messeinrichtungen sowie intelligenter Messsysteme vor.

Ablauf des Turnuswechsels

Der Turnuswechsel von Zählern folgt einem strukturierten Ablauf, der von uns organisiert wird:

  1. Ankündigung: Sie erhalten rechtzeitig eine Ankündigung über den geplanten Zählerwechsel. Diese Information enthält den geplanten Zeitpunkt und wichtige Hinweise zum Ablauf.
  2. Austausch des Zählers: Ein Techniker kommt zu Ihnen nach Hause, um den alten Zähler auszubauen und einen neuen Zähler zu installieren. Dieser Vorgang dauert in der Regel ca. 45 Minuten. Beim Zählerwechsel kommt es zu einer Unterbrechung der Versorgung, diese wird so kurz wie möglich gehalten. Falls der Wechsel durch ein externes Dienstleistungspersonal erfolgt, können sich diese Personen jederzeit als beauftragte Fachkräfte ausweisen.
  3. Dokumentation: Der Techniker dokumentiert den Wechsel, einschließlich der Zählerstände des alten und neuen Zählers. Diese Daten sind wichtig für die Abrechnung und Sicherstellung der Messgenauigkeit.
  4. Marktkommunikation: Die Information zum Zählerwechsel inklusive der Zählerstände werden über die Marktkommunikation an Ihren Lieferanten übermittelt.

Vorteile des Turnuswechsels

Der regelmäßige Zählerwechsel bietet zahlreiche Vorteile für Verbraucher und für uns als Netzbetreiber:

Messgenauigkeit

Der Turnuswechsel stellt sicher, dass die Zähler stets genau messen, was für eine korrekte Abrechnung wichtig ist.

Zuverlässigkeit

Neue Zähler sind weniger störanfällig und gewährleisten eine zuverlässige Energieerfassung.

Modernisierung

Der Austausch ermöglicht den Einbau moderner, intelligenter Zähler, die zusätzliche Funktionen bieten, wie zum Beispiel die Fernablesung und detaillierte Verbrauchsanalysen.

Energietransparenz

Mit modernen Zählern haben Verbraucher besseren Einblick in ihren Energieverbrauch und können so bewusster und effizienter mit Energie umgehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Wechselintervall hängt von der Art des Zählers ab. Mechanische Stromzähler (sog. Ferraris-Zähler) werden in der Regel alle 16 Jahre gewechselt, während elektronische Zähler eine Eichfrist von 8 Jahren haben. Gas- und Wasserzähler haben eine Eichgültigkeit zwischen 6 und 16 Jahren.

Es ist erforderlich, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person während des Zählerwechsels zu Hause sind, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

Die Kosten für den regulären Zählerwechsel sind durch das Entgelt für den Messstellenbetrieb abgedeckt, die Sie als Teil mit Stromrechnung zahlen. Es entstehen Ihnen also keine zusätzlichen Kosten.

Falls Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, um einen alternativen Termin zu vereinbaren.

Sollten Sie Probleme mit dem neuen Zähler feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Messstellenbetrieb. Ein Techniker wird sich zeitnah um das Problem kümmern.

Befundprüfung

Hier informieren wir Sie über die Befundprüfung von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengenzählern - was sie ist, warum sie durchgeführt wird, und wie der Ablauf aussieht. 

Was ist eine Befundprüfung?

Eine Befundprüfung ist die Überprüfung eines Energie- oder Wasserzählers auf seine korrekte Funktionsweise und Genauigkeit. Diese Prüfung kann auf Anforderung des Kunden oder des Netzbetreibers durchgeführt werden, insbesondere wenn Zweifel an der Richtigkeit der Zählerstände oder dem einwandfreien Betrieb des Zählers bestehen.

Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung von Befundprüfungen ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen umfassen:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG): Regelt die Anforderungen an Messgeräte und deren Überprüfung.
  • Mess- und Eichverordnung (MessEV): Ergänzt das MessEG und gibt detaillierte Vorschriften zur Durchführung von Befundprüfungen.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Stellt sicher, dass Messungen im Energiesektor korrekt und transparent sind.
  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Das MsbG regelt die Pflichten und Verantwortlichkeiten rund um den Messstellenbetrieb und schreibt unter anderem den Einbau moderner Messeinrichtungen sowie intelligenter Messsysteme vor.

Wann wird eine Befundprüfung durchgeführt?

Befundprüfungen können in verschiedenen Situationen erforderlich sein, unter anderem:

  • Auf Kundenwunsch: Wenn Sie als Kunde Zweifel an der Genauigkeit Ihres Stromzählers haben, können Sie eine Befundprüfung beantragen.
  • Auffällige Zählerstände: Wenn ungewöhnliche Verbrauchswerte festgestellt werden, kann der Netzbetreiber eine Befundprüfung veranlassen.
  • Verdacht auf Defekt: Bei Anzeichen eines defekten Zählers, wie etwa Aussetzern oder Fehlfunktionen, wird eine Befundprüfung durchgeführt.

Kosten und Verantwortlichkeiten

Die Kosten einer Befundprüfung variieren je nach Aufwand und Ergebnissen:

  • Bei korrektem Zähler: Wenn der Zähler ordnungsgemäß funktioniert, trägt der Kunde die Kosten der Befundprüfung.  Diese sind in unserem Preisblatt für  Dienstleistungen veröffentlicht.  Das Preisblatt für Dienstleistungen finden  Sie hier:  Preisblatt Dienstleistungen.
  • Bei fehlerhaftem Zähler: Stellt sich heraus, dass der Zähler defekt ist, übernehmen wir die Kosten und korrigieren Ihre Abrechnung.

Ablauf einer Befundprüfung

Der Ablauf einer Befundprüfung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragstellung: Sie können eine Befundprüfung in unserem Portal beantragen.
  2. Terminvereinbarung: Ein Termin für die Prüfung wird vereinbart. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.
  3. Prüfung vor Ort: Ein Techniker kommt zu Ihnen und führt eine erste Überprüfung des Zählers vor Ort durch. Dabei wird der Zählerstand dokumentiert und der Zähler ausgetauscht.
  4. Laborprüfung: Der ausgetauschte Zähler wird zur detaillierten Überprüfung in ein zertifiziertes Labor geschickt. Dort wird er auf seine Genauigkeit und Funktion getestet.
  5. Ergebnis und Bericht: Nach der Laborprüfung erhalten Sie einen Prüfbericht mit den Ergebnissen. Wenn der Zähler korrekt funktioniert hat, tragen Sie die Kosten der Prüfung. Das entsprechende Preisblatt für Dienstleistungen findne Sie hier: Preisblatt für Dienstleistungen. Bei festgestellten Fehlern übernehmen wir die Kosten und korrigieren Ihre Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es gibt keine festen Intervalle für Befundprüfungen. Sie werden bei Bedarf durchgeführt, entweder auf Kundenwunsch oder bei Auffälligkeiten.

Mehrverbrauch ist äußerst selten auf eine unrichtige Anzeige des Zählers zurückzuführen. Veränderte Verbrauchsgewohnheiten, eine größere Zahl von Hausbewohnern, zusätzliche Geräte und Maschinen oder niedrigere Temperaturen können eine Erhöhung des Verbrauchs verursachen. Bleiben dennoch Zweifel an der Messrichtigkeit des Zählers, so kann eine amtliche Befundprüfung des Zählers beantragt werden.

Der Vor-Ort-Termin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Die Laborprüfung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Auslastung des Labors und der Art des Zählers.


Kosten entstehen durch den Einbau eines neuen Zählers (Gerät und Arbeitsleistung), den Versand zu einem anerkannten Prüflabor, den dortigen amtlich festgelegten Gebühren und der Verwaltungstätigkeit bei Netz- und Messstellenbetreiber. Die aktuellen Pauschalen für eine Befundprüfung können Sie unserem Preisblatt für Dienstleistungen entnehmen. Das Preisblatt für Dienstleistungen finden Sie hier:  Preisblatt für Dienstleistungen.

Es ist erforderlich, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person während der Befundprüfung zu Hause sind, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

Wenn der Zähler defekt ist, wird Ihre Abrechnung entsprechend korrigiert. Wir übernehmen dann die Kosten der Befundprüfung.

Eine Befundprüfung können Sie über unser Kunden-Anschlussportal beantragen. Hier geht es zum Kunden-Anschlussportal:  Kunden-Anschlussportal.

Installation & Inbetriebnahme PV

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt kleiner 135 kW

 

Der Weg zur Einspeisung – einfach erklärt in 7 Schritten

Sie möchten eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installieren und Strom ins öffentliche Netz einspeisen? Als Netzbetreiber begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme.

Wichtig: Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen wir künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen.

Am einfachsten und transparentesten funktioniert der gesamte Ablauf über unser Kundenportal: Dort können Sie und Ihr Installateur alle erforderlichen Angaben digital erfassen, den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen und mit uns direkt kommunizieren. Bitte beachten Sie, dass Erzeugungsanlagen bis zu einer Wechselrichterleistung von 135 kW über das Netzanschlussportal angemeldet werden können.

1. Fachbetrieb beauftragen

Beauftragen Sie einen zertifizierten Elektroinstallateur oder Solarteur. Dieser übernimmt die fachgerechte Planung und Umsetzung Ihrer Anlage und kommuniziert mit uns als Netzbetreiber.

2. Anmeldung der Anlage durch den Installateur

Ihr Installateur meldet die geplante Anlage über unser Kundenportal  bei uns an – unter anderem mit folgenden Informationen:

  • Geplante Modulleistung und Wechselrichterleistung
  • Standort der Anlage
  • Geplantes Inbetriebnahmedatum
  • Technische Unterlagen (z. B. Wechselrichterdaten, Schaltplan, etc.)

3. Netzverträglich-keitsprüfung

Wir prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Anlage an unser Netz angeschlossen werden kann. Dabei berücksichtigen wir die Netzbelastung an Ihrem Standort.

  • Ergebnis 1: Anschluss problemlos möglich → Sie erhalten eine Anschlusszusage.
  • Ergebnis 2: Netz muss ggf. verstärkt werden oder ein Anschluss ist auch langfristig wirtschaftlich nicht darstellbar → Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

4. Installation der PV-Anlage

Nach der Anschlusszusage kann Ihr Installateur die Anlage montieren und anschließen. Dabei muss der Zählerplatz den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.

5. Zählereinbau und Inbetriebnahme

  • Wir installieren oder tauschen den Stromzähler, z. B. gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem. Für eine Inbetriebnahme ist eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen erforderlich.
  • Die Anlage wird durch uns gemeinsam mit dem Installateur offiziell in Betrieb genommen.
  • Die Inbetriebnahme wird protokolliert.

6. Anmeldung im Marktstammdatenregister

 

Sie als Betreiber*in müssen Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

7. Auszahlung der Einspeisevergütung

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme und der vollständigen Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) wird Ihre Anlage bei uns zur Einspeisevergütung gemäß EEG geführt.

Wichtig: Die Auszahlung der Vergütung erfolgt erst nach Abschluss aller vorangegangenen Schritte, insbesondere nach:

  • Gemeinsamer Inbetriebnahme durch uns und den Installateur
  • Registrierung im MaStR
  • Vollständiger Zählerdatenerfassung

Erst dann können wir mit der Abrechnung Ihrer eingespeisten Energie beginnen.

Installation & Inbetriebnahme PV

Weitere Erzeugungsanlagen

Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt ab 135 kW

Neuanlage - So erhalten Sie Ihren Netzanschluss

Anschluss für Strom, Gas, Wasser oder Wärme – Schritt für Schritt erklärt

Sie bauen oder modernisieren eine Immobilie und benötigen einen neuen Netzanschluss – zum Beispiel für Strom, Gas, Wasser oder Wärme? Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme aller gewünschten Sparten.

Die einfachste und transparenteste Art der Beantragung erfolgt über unser Kunden-Anschlussportal. Dort reichen Sie Ihre Unterlagen bequem online ein, behalten den Bearbeitungsstand im Blick und können Rückfragen schnell klären.

Hier sehen Sie, wie der Weg zu Ihrem Netzanschluss abläuft:

1. Antrag auf Netzanschluss stellen

  • Stellen Sie oder IhrPlaner*in den Antrag auf Netzanschluss – idealerweise frühzeitig im Planungsprozess. Im Kunden-Anschlussportal können Sie auswählen, welche Sparten (Strom, Gas, Wasser) Sie benötigen und die Unterlagen digital hochladen:
  • Lageplan / amtlicher Katasterauszug
  • Grundriss mit markiertem Hausanschlussraum
  • Geplante Leistung (z.B. Strombedarf, Gasheizung)

2. Technische Prüfung und Angebot

Wir prüfen Ihre Unterlagen und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für die Herstellung Ihres Netzanschlusses. Dieses enthält:

  • Die technischen Eckdaten Ihres Anschlusses
  • Die Trassenführung bis zum Gebäude
  • Die Kosten für die Herstellung

Nach Annahme des Angebots durch Sie koordinieren wir die nächsten Schritte.

3. Abstimmung mit dem Messstellenbetrieb

Für eine reibungslose Umsetzung Ihrer Anschlussprojekte stimmen die Messkonzepte frühzeitig mit Ihnen ab – von Standard - über RLM-Messkonzepte.

Speziellen Anforderungen zu Wandlermessungen stimmen Sie bitte ebenfalls im Vorlauf mit uns ab. Dabei unterstützen wir Sie bei der Beistellung geeigneter Wandler.

Weiter beraten wir zur Ausführung von Zählerschränken. Für den Einbau eines Zählerschrankes ist eine vorherige Freigabe durch uns erforderlich.

Auch der Einsatz von intelligenten Messsystemen wird in der Abstimmung berücksichtigt.

4. Termin-vereinbarung & Ausführung

In Abstimmung mit unserem Dienstleister vereinbaren Sie einen Ausführungstermin. Unsere Partnerunternehmen stellen den Netzanschluss her – in der Regel bis in den Hausanschlussraum (Übergabepunkt). Voraussetzung:

  • Der Hausanschlussraum ist vorbereitet und zugänglich.
  • Der Trassenverlauf ist frei zugänglich.
  • Die Mehrspartenhauseinführung oder die Aussparung in der Bodenplatte ist vorhanden und vorbereitet.

5. Installation durch Ihr Fachunternehmen

Nach Herstellung des Anschlusses nimmt Ihr Fachhandwerksbetrieb die Installation der internen Hausinstallation (z. B. Stromverteilung, Heizungsanschluss) vor und bereitet die Anlage für die Inbetriebnahme vor.

6. Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb

Die Inbetriebnahme erfolgt gemeinsam durch das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen und uns als Netzbetreiber. Das Installationsunternehmen meldet die Anlage zur Inbetriebnahme bei uns an und vereinbart einen Vor-Ort-Termin mit unserem Netzteam.

7. Zählereinbau und Versorgung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, setzen wir die entsprechenden Zähler (z. B. Strom- oder Gaszähler) und stellen die Versorgung her. Damit ist Ihre Immobilie betriebsbereit versorgt.

Service und Informationen – Installateure und Schornsteinfeger

Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet aufgelistet:

Elektro Bohnemeyer
Kaupmanns Kamp 10, 33775 Versmold
Tel. 05423 4764499, Fax. 05423 4764497, E-Mail: info@elektro-bohnemeyer.de

www.elektro-bohnemeyer.de

Elektro-Boltsch
Hirschweg 1, 33775 Versmold
Tel. 05423 7830, Fax. 05423 48297

Brüggemann GmbH & Co. KG 
Im Industriegelände 9, 33775 Versmold
Tel. 05423 940 90, Fax 05423 940940, E-Mail: info@brueggemann-tga.de

www.brueggemann-tga.de

Rainer Dieckmann Elektrotechnik
Niedernstraße 2, 33775 Versmold
Tel. 05423 2141, Fax 05423 48381, E-Mail: buha@diekmann-elektro.de

Elektrotechnik Ellerbeck
Westbarthauser Straße 2, 33775 Versmold
Tel. 05423 204728

Elektrotechnik Ellwart
Hölmerweg 22, 33775 Versmold
Tel. 0151 23477754, E-Mail: info@elektrotechnik-ellwart.de

http://elektrotechnik-ellwart.de/

Nagibnew Elektrotechnik
Lange Straße 25a, 33775 Versmold
Tel. 05423 201190

RET Rehse Elektrotechnik
Sandbreede 1, 33775 Versmold
Tel. 05423 9315783, Mobil 0151 42822808, E-Mail: info@rehse-elektrotechnik.de

www.rehse-elektrotechnik.de

Elektro Schulze
Gartenstraße 6, 33775 Versmold
Tel. 05423 94510, E-Mail: info@elektro-schulze.de

www.elektro-schulze.de

Elektro Thorbrügge
Heinestraße 30, 33775 Versmold
Tel. 05423 8179, Fax 05423 3584, E-Mail: info@elektro-thorbruegge.de

https://www.elektro-thorbruegge.de/home.html

Elektro Kriete OHG
Wellengartenstraße 8, Bad Rothenfelde
Tel.  05424 5010
Fax. 05424 214010
verantwortlicher Fachmann: Jörg Josef Daniel

 

DLA Elektrotechnik GmbH GmbH & Co. KG
Sachsenweg 6, 33428 Harsewinkel
Tel. 0151 67500445, E-Mail: info[at]dla-elektrotechnik_de 

www.dla-elektrotechnik.de

E & F Elektrotechnik GmbH
Happenort 2, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 2190, Fax. 05247 3385, E-Mail: info[at]e-f_de 

www.e-f.de

Elektro Mariscal GmbH & Co. KG
Dieke 22, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 403830, Fax. 05247 4038329, E-Mail: info[at]mariscal_de 

www.elektro-mariscal.de

Elektro SeiKu GmbH
Brockhäger Straße 85, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 4580, Fax. 05247 1790

www.kh-gt.de

Elektro Viehmeyer GbR
Hauptstraße 62, 33428 Harsewinkel-Greffen
Tel. 02588 1060, Fax. 02588 8142, E-Mail: elektro-viehmeyer[at]t-online_de

www.elektro-viehmeyer.de

Elektrotechnik Nordemann
Körkesweg 2, 33428 Harsewinkel
Tel. 0171 6589229, E-Mail: info[at]elektrotechnik-nordemann_de 

www.elektrotechnik-nordemann.de

Elektrotechnik Weissert
Otto-Schmitz-Straße 1, 33428 Harsewinkel

Heidenreich Solarstrom
Von-Liebig-Straße 11, 33428 Marienfeld
Tel. 05247 9832004, E-Mail: info[at]heidenreich-solarstrom_de

www.heidenreich-solarstrom.de

Iskender Adigüzel Gebäudetechnik
Lübeckerstraße 2, 33428 Harsewinkel

Paul Schielke
August-Claas-Straße 32, 33428 Harsewinkel

Tech-Energy Haris Telalovic
Bielefelder Straße 32, 33428 Marienfeld
Tel. 0175 1955952, E-Mail: info[at]tech-energy_de

www.tech-energy.de

Wickern Elektrotechnik GmbH
Bruno-Kleine-Straße 11, 33428 Harsewinkel
Tel. 05247 92570, Fax. 05247 925720, E-Mail: elektro[at]wickern_de

www.wickern.de

Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet aufgelistet:

Knut Achelpöhler
Heinestraße 11, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Knut Achelpöhler

Manfred Baving Gas, Wasser, Wärme 
Casumer Straße 45, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Manfred Baving + Andre Könitzer

Brüggemann GmbH & Co. KG 
Im Industriegelände 9, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Olaf Arnt

Rolf Gersting 
Osterwede 28, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Rolf Gersting

Kirchhoff GmbH Heizung-Lüftung-Sanitär
Fr.-Menzefricke-Straße 10 A, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Julian Rose

Prange Wasser- und Wärmetechnik eK
Heidmeierei 1, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Michael Scholz

Reinhard Roy 
Kämpenstraße 71, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Reinhard Roy + Christopher Roy

Rudolf Schmidt GmbH Sanitär und Heizun
Knetterhauser Straße 36, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Christian Schmidt + Axel Schmidt

Carsten Wagemann Sanitär und Heizungstechnik
Hakenstraße 11, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Carsten Wagemann

Patrick Wieck
Ravensberger Straße 52, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Patrick Wieck

Sven Höcker
Laerstraße 41, 33775 Versmold
verantwortlicher Fachmann: Sven Höcker

Frank Flottmann GmbH
Gewerbepark 6, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Frank Flottmann

Bernd von Koß
Alte Teichstraße 2a, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Bernd von Koß

Plumpe Installation GmbH
Birkenkamp 17, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Uwe Faber

Stolle Heizungs- und Lüftungsbau GmbH
Gewerbepark 2a, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Johannes Stolle

Bischof - Heizung GmbH
Im Dorfe 8, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Ralf Bischof + Jens Eichmeyer + Jannik John + Lukas Hörning

Marjenau GmbH Metall - u. Heizungsbau GmbH
Große Straße 6, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Reiner Marjenau

MS Haustechnik GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 16, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Marc Sagwitz

EB-Energiekonzepte GmbH
Westring 6d, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Damir Bilic

Oelmann
Dallhofweg 49, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Norbert Oelmann

Schornsteinfeger gesucht? Wir helfen gern weiter:

Frank Güse
Wersestraße 6
33775 Versmold
Telefon: 05423 932243
Mobil: 0172 5715445

Jens Hauptvogel
33775 Versmold
Landwehrort 24
Telefon: 05423 41625
Mobil: 0151 54653404

Peter Weichert
Altmühlstraße 12
33689 Bielefeld
Telefon: 05205 9911791
Mobil: 0160 93993905

Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Hellmich
Walter-Rau-Straße 11
49176 Hilter

Olaf Mentrup
Robert-Hülsemann-Straße 12
49186 Bad Iburg

Weitere Informationen zu den entsprechenden Kehrbezirken finden Sie unter www.schornsteinfeger.de.